Am hiesigen Standesamt kann von jeder verstorbenen Peron, die im zentralen Personenstandsregister erfasst ist, eine Sterbeurkunde ausgestellt werden. Hiefür benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis, sofern Sie der Behörde nicht persönlich bekannt sind. Darüber hinaus müssen Sie ein rechtliches Interesse an der Ausstellung einer Sterbeurkunde nachweisen.
Sterbefälle, die sich im Gemeindegebiet ereignen, sind dem hiesigen Standesamt zur Anzeige zu bringen. Bei der Erstellung der Todesanzeige ist in der Regel der Bestatter bzw. der Totenbeschauarzt behilflich, Sie können sich jedoch auch gerne an das Standesamt wenden.