Sofern Ihre Daten bereits im zentralen Staatsbürgerschaftsregister erfasst sind, benötigen Sie für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises keine Unterlagen.
Ansonsten bitte mitbringen:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters oder der Mutter, oder Bescheid über die Zuerkennung der Staatsbürgerschaft
- allenfalls die Heiratsurkunde
Wenn Sie der Behörde nicht persönlich bekannt sind, ist jedenfalls ein amtlicher Lichtbildausweis zur Identitätsfeststellung mitzubringen.
Weitere Informationen zum Staatsbürgerschaftsnachweis