Am hiesigen Standesamt kann von jeder Peron, die im zentralen Personenstandsregister erfasst ist, eine Geburtsurkunde ausgestellt werden. Hiefür benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis, sofern Sie der Behörde nicht persönlich bekannt sind.
Die Beurkundung einer Neugeburt wird nur für jene Personen vorgenommen, die im Gemeindegebiet geboren wurden (Hausgeburten). In einem solchen Fall wird die Geburtsanzeige üblicherweise von der Hebamme oder dem Arzt erstattet.