Auf Grund einer Novelle zur Gemeindeordnung sind ab Jänner 2007 kundgemachte Anordnungen (Verordnungen) – unbeschadet ihrer Verbindlichkeit auf Grund der Kundmachung an der Amtstafel – während ihrer Geltung auch im Internet zur Abfrage bereitzuhalten. Dies stellt aber keine zusätzliche Kundmachung dar, sodass allfällige Mängel der Verlautbarung im Internet rechtlich unerheblich sind.
St. Martin am Tennengebierge
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Kontakt
Gemeinde St. Martin am Tennengebirge
Lammertalstraße 1
5522 St. Martin am Tennengebirge
Öffnungszeiten Gemeinde
Amtszeiten
- Mo, Mi, Do, Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
- Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 19:00 Uhr
Das nächste Mal geöffnet:
Di, 14.01.2025 ab 07:30 Uhr
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