Auf Grund einer Novelle zur Gemeindeordnung sind ab Jänner 2007 kundgemachte Anordnungen (Verordnungen) – unbeschadet ihrer Verbindlichkeit auf Grund der Kundmachung an der Amtstafel – während ihrer Geltung auch im Internet zur Abfrage bereitzuhalten. Dies stellt aber keine zusätzliche Kundmachung dar, sodass allfällige Mängel der Verlautbarung im Internet rechtlich unerheblich sind.
St. Martin am Tennengebierge
Kontakt
Gemeinde St. Martin am Tennengebirge
Lammertalstraße 1
5522 St. Martin am Tennengebirge
Öffnungszeiten Gemeinde
Amtszeiten
- Mo, Mi, Do, Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
- Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 19:00 Uhr
Das nächste Mal geöffnet:
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