Auf Grund einer Novelle zur Gemeindeordnung sind ab Jänner 2007 kundgemachte Anordnungen (Verordnungen) – unbeschadet ihrer Verbindlichkeit auf Grund der Kundmachung an der Amtstafel – während ihrer Geltung auch im Internet zur Abfrage bereitzuhalten. Dies stellt aber keine zusätzliche Kundmachung dar, sodass allfällige Mängel der Verlautbarung im Internet rechtlich unerheblich sind.

Sprengel

Die geographische Zuständigkeit von zahlreichen Behörden und Verwaltungseinheiten werden über die jeweiligen Sprengel geregelt. Im Folgenden finden sich einige Beispiele für typische Sprengel.

Gerichtssprengel

Neben der geographischen Zugehörigkeit zu einem Gerichtssprengel ist die Art der Verhandlung oder die Höhe des potentiellen Strafmaßes entscheidend für die Zuständigkeit von Gerichten.

Wahlsprengel

Die Wahlsprengel stellen die kleinste Verwaltungseinheit für Wahlen in Österreich dar. Die österreichische Bezeichnung Wahlsprengel lässt sich in anderen Ländern des deutschsprachigen Raums mit Wahlbezirk übersetzen.

Schulsprengel

Der Schulsprengel definiert die Region aus welcher Pflichtschüler eine bestimmte Schule besuchen müssen. In Österreich sind die Gemeinden größtenteils für den Betrieb der Schulen zuständig. Aus diesem Grund überschneiden sich Gemeindegebiet und Schulsprengel häufig.

Ausnahmen sind Schulen, die von zwei oder mehreren Gemeinden betrieben werden. In diesen Fällen werden sogenannte Gemeindeschulen gebildet, welche die Gemeindegrenzen aller beteiligter Kommunen umfassen.

Sozialsprengel

Die größte Bedeutung für Gemeinden besitzen die jeweiligen Sozialsprengel. Durch diese Sprengel wird geregelt, wer Krankenhäuser oder Altenheime in den jeweiligen Regionen für die Bürger finanziert. In vielen Fällen schließen sich mehrere Gemeinden zusammen, um die hohen Kosten von Sozialsprengeln gemeinsam tragen zu können.

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