Raumordnung im Sinne des Salzburger Raumordnungsgesetzes ist die planmäßige Gestaltung eines Gebietes. Sie zielt auf die bestmögliche Nutzung und Sicherung des Lebensraumes im Interesse des Gemeinwohles und nimmt dabei Bedacht auf die natürlichen Gegebenheiten, auf die abschätzbaren wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung sowie auf die Respektierung der freien Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft.
Für die örtliche Raumordnung ist die Gemeinde (beschlussfassendes Organ: Gemeindevertretung) zuständig.
Als Grundlage für die Entwicklung der Gemeinde, im besonderen für die Aufstellung des Flächenwidmungsplanes und der Bebauungspläne dient der Gemeinde ihr räumliches Entwicklungskonzept. Dieses enthält die Ergebnisse der Strukturuntersuchung, der daraus ableitbaren Problemanalyse und die unter Bezugnahme darauf abgefassten Entwicklungsziele und -maßnahmen der Gemeinde.