Jagdrecht

Die im Bereich einer Gemeinde gelegenen Grundflächen, die nicht als Eigenjagdgebiet festgestellt sind, bilden in ihrer Gesamtheit ein (oder mehrere) Gemeinschaftsjagdgebiet(e).

Im Gemeindegebiet von St. Martin/Tgb. bestehen 3 Gemeinschaftsjagdgebiete (Gemeindejagd), die derzeit an die Jagdgesellschaft St. Martin/Tgb. verpachtet sind.

Die zur Verwaltung und Nutzung der Gemeinschaftsjagd erforderlichen Geschäfte sind von der Gemeindejagdkommission zu besorgen.

Zuständig