Flächenwidmung

Der Flächenwidmungsplan regelt die geordnete Nutzung des gesamten Gemeindegebietes unter Bedachtnahme auf die gegebenen und die absehbaren Strukturverhältnisse sowie die Sicherung der künftigen wirtschaftlichen und verkehrsmäßigen Entwicklung. Hiefür zuständig ist die Gemeindevertretung. Als Aufsichtsbehörde fungiert die Landesregierung.

Der derzeitige Flächenwidmungsplan der Gemeinde wurde mit 30. 09. 1999 rechtswirksam.

Digitale Karten (SAGIS)

Zuständig