Behindertenhilfe

Ziel der Behindertenhilfe ist es, jene Personen zu betreuen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, aus eigener Kraft zu einer selbständigen Lebensführung zu gelangen. Die Gemeinde ist bei der Antragstellung gerne behilflich.

Information der Bezirkshauptmannschaft St. Johann/Pg.

Zuständig