Behindertenhilfe

Ziel der Behindertenhilfe ist es, jene Personen zu betreuen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, aus eigener Kraft zu einer selbständigen Lebensführung zu gelangen. Zuständig ist hiefür die Bezirkshauptmannschaft St. Johann/Pg. Die Gemeinde ist bei allfälligen Antragstellungen gerne behilflich.

Zuständig