Unter anderem einzureichen für die Errichtung von Bauten mit einem umbauten Raum von nicht mehr als 4.000 m³ und höchstens drei oberirdischen Geschoßen einschließlich solcher Zu- und Aufbauten, durch die diese Größe und Höhe nicht überschritten wird. Weiters auch für erhebliche Änderungen solcher Bauten.
Für das Ansuchen um Baubewilligung im vereinfachten Verfahren bitte mitbringen:
- Antrag um Baubewilligung im vereinfachten Verfahren,
- Grundbuchsauszug (ein solcher wäre auch am Gemeindeamt (Kosten: € 7,30) erhältlich),
- Einreichplan (mit Lageplan und technischer Beschreibung) - 3-fach,
- Energieausweis,
- AGWR-Datenblatt,
- gegebenenfalls separates Kanal-Hausanschlussprojekt für den Hauskanalanschluss (siehe Formulare).
Hinweis: Ist für das zu bebauende Grundstück noch keine Bauplatzerklärung vorhanden, ist um diese ebenfalls anzusuchen (siehe Bauplatzerklärung).