Wahlkarten

 

Mittels Wahlkarte können Personen wählen, die am Wahltag ortsabwesend sind, ebenso auch Personen, die gehbehindert oder bettlägerig sind. Die Beantragung einer Wahlkarte ermöglicht Wählerinnen und Wählern größtmögliche Flexibilität bei der Stimmabgabe.

Mit einer Wahlkarte kann die Stimme bei sämtlichen Wahlen - außerhalb der Heimatgemeinde - sowohl vor einer Wahlbehörde, als auch mittels Briefwahl abgegeben werden. Beide Systeme bestehen parallel; der notwendige Vordruck (das Wahlkartenkuvert) ist in beiden Fällen der gleiche.

Das bedeutet, dass sich Wählerinnen und Wähler, die in Besitz einer Wahlkarte sind, auch erst sehr kurzfristig entscheiden können, ob sie ein Wahllokal aufsuchen oder sich stattdessen der Briefwahl bedienen wollen.

Beachten Sie aber, dass vom Ausland aus nur die Briefwahl möglich ist.

Menschen in Heil- und Pflegeanstalten sowie Bettlägrige können von so genannten besonderen Wahlbehörden besucht werden und vor diesen ihr Wahlrecht mit der Wahlkarte ausüben. Auch Häftlinge (sofern sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind) können vor besonderen Wahlbehörden wählen.

Bei der Briefwahl kann die Wahlkarte sowohl in Österreich als auch im Ausland dazu verwendet werden, um persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst an einem beliebig gewählten Ort die Stimme abzugeben und per Post an die zuständige Wahlbehörde zu senden. Das früher erforderlich gewesene, komplizierte Procedere bei der Stimmabgabe aus dem Ausland entfällt; ein(e) Zeuge (Zeugin) ist nicht mehr vorgesehen.

Die Wahlkarte ist am Gemeindeamt erhältlich und kann auch via Internet (siehe untenstehendes Formular) beantragt werden.

Zuständig

Formulare