Wählerevidenz

Aktiv wahlberechtigt ist eine Österreicherin oder ein Österreicher, wenn sie/er spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Die Wahlberechtigten sind in fortlaufend geführten Wählerevidenzen zusammengefasst. Anlässlich einer Wahl wird, basierend auf diesen Wählerevidenzen, ein Wählerverzeichnis erstellt. Sowohl was die Wählerevidenz, als auch, was das Wählerverzeichnis betrifft, hat jedermann ein Einsichtsrecht und ein Einspruchsrecht. Mit einem Einspruch können Personen in eine Wählerevidenz oder in ein Wählerverzeichnis hinein- oder herausreklamiert werden.

Besondere Bestimmungen, was das Wahlrecht bei Europa- und Gemeindewahlen anbelangt, gibt es für EU-Bürger, die den Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde haben. Sie können auf Antrag in die Wählerevidenz für Europawahlen aufgenommen werden. Das unterhalb bereitgestellte Download-Formular für die Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz ist in Verbindung mit dem Europa-Wähleranlageblatt auszufüllen. Bei Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen sind sie automatisch wahlberechtigt.

Zuständig

Formulare