Der Grundsteuer unterliegt der inländische Grundbesitz.
Die Grundsteuer wird eingeteilt in:
1. Grundsteuer A (Grundstücke von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben)
2. Grundsteuer B (übrige Grundstücke)
Die Grundsteuer leitet sich aus dem vom zuständigen Finanzamt errechneten Steuermessbetrag des Grundsteuermessbescheides ab.
Jährliche Grundsteuer = Steuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde (dzt. 500 %);