Grundsteuer

Der Grundsteuer unterliegt der inländische Grundbesitz.

Die Grundsteuer wird eingeteilt in:

1. Grundsteuer A (Grundstücke von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben)

2. Grundsteuer B (übrige Grundstücke)

Die Grundsteuer leitet sich aus dem vom zuständigen Finanzamt errechneten Steuermessbetrag des Grundsteuermessbescheides ab.

Jährliche Grundsteuer = Steuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde (dzt. 500 %);

Zuständig