Katastrophen (Beihilfe nach Naturkatastrophen)

Bei außerordentlichen Schäden nach Naturkatastrophen im Vermögen natürlicher und juristischer Personen, mit Ausnahme von Gebietskörperschaften, können Beihilfen gemäß Katastrophenfondsgesetz 1996 (BGBl.Nr. 201) nach den Richtlinien des Landes Salzburg in folgenden Fällen gewährt werden:

Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawine, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz und Hagel.

Zuschüsse können nur an Katastrophengeschädigte gewährt werden, für die der finanzielle Aufwand zur Schadensbehebung eine spürbare materielle Belastung darstellt. Antragsformulare liegen am Gemeindeamt auf.

Katastrophenfonds des Landes

Zuständig