Gewerbe-Anlagenrecht

Für die gewerbe- und baurechtliche Genehmigung von Betriebsanlagen ist grundsätzlich die Bezirkshauptmannschaft zuständig.
Die Gemeinde bietet Ihnen eine Hilfestellung bei der Einreichung der erforderlichen Unterlagen.
Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie mittels untenstehendem Link.

Information der zuständigen Bezirkshauptmannschaft

Zuständig

Formulare